Jugendmedienschutz (Staatsvertrag)

„Alle Jahre wieder, …“ diesmal bezieht sich der Satzanfang nicht auf Weihnachten oder die Vorratsdatenspeicherung, es geht um einen Heise-Artikel über die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

Im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll es u.a. einheitliche Vorgaben für Jugendschutzprogramme, einheitliche Alterskennungen, Neuausrichtung der Selbstregulierung und dauerhafte Finanzierung von jugendschutz.net geben.[1]

Eine nicht näher genannte „Referentin“ wird in diesem Artikel zitiert, sie beschreibt das Scheitern des letzten JMStV 2010 wie folgt:

Dies hätte sicher auch daran gelegen, dass die „Piraten-Netzgemeinde“ zu dieser Zeit ein „unglaubliches Forum“ abgegeben habe, während „die Eltern kaum zu hören waren“. So seien die Gegner einfach lauter gewesen.[1]

Das diese Schilderung nicht ganz der Realität entspricht wird schnell klar, wenn man den an dieser Stelle verlinkten C’t Artikel liest, fällt folgender Absatz schnell auf:

Die Novellierung des JMStV war umstritten, weil sie de facto eine Klassifizierungspflicht für jeden Website-Betreiber vorsah. Jeder hätte seine Inhalte daraufhin überprüfen müssen, ob sie gemäß den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren) „entwicklungsbeeinträchtigende“ Wirkung entfalten könnten. Ansonsten hätte man ab 1. Januar 2011 riskiert, juristisch belangt zu werden. Denn falls man tatsächlich derlei Content vorhält, hätte man dem neuen JMStV zufolge entweder den Zugang dazu für Jugendliche erschweren, den Content nur nachts abrufbar halten oder ihn gemäß einer Spezifikation kennzeichnen müssen. Kommerziellen Anbietern hätten ansonsten Abmahnungen von Mitbewerbern gedroht.[2]

In dem C’t Artikel finden sich weitere Kritikpunkte und auch leere Worthülsen, dass das Internet „kein rechtsfreier Raum“ sei, so die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Das der Jugendschutz im Internet durch Aufsicht und Begleitung umgesetzt werden kann und nicht jeder verstoß 100 prozentig verhindert werden kann („oh – ein Kind hat zuviel nackte Haut gesehn“ oder „Mein Kind hat Alpträume, weil es über sein Mobiltelefon den Youtube-Trailer für einen Horrorfilm gesehen hat…“), ist vermutlich immernoch nicht bei allen angekommen.

Zum Schluss des heise.de Artikels wird noch angemerkt das ein Berliner Dienstleister (für Filtersoftware) den Zugriff auf frag-finn.de blockiert hatte, da diese Internet-suche extra für Kinder mit https verschlüsselt wurde. Ähnliches konnte ich im Alltag an Schulen ebenfalls beobachten, wobei frag-finn.de nicht die einzige blockierte Seite ist die durchaus sinnvoll für Schüler sein kann.

Für interessierte finden sich weitere wertvolle Informationen über die bisherigen JMStV auch auf der Wikipedia Seite (und den diesbezüglichen Quellenangaben) [Siehe 3], sowie dem bereits im Heise-Artikel verlinkten beck-blog [4]. Im beck Blog wird indes detaillierte Kritik am aktuellen entwurf des JMStV  geübt.

Quelle 1: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag-Das-grosse-Bibbern-vor-den-Landtagen-2919087.html

Quelle 2: http://www.heise.de/ct/artikel/Zurueck-auf-Los-1156954.html

Quelle 3: https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Quelle 4: http://blog.beck.de/2015/09/06/umformulieren-statt-novellieren-zum-nunmehr-dritten-versuch-eines-jmstv-entwurfs

 

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