Erneut bestätigt der Europäische Gerichtshof (EUGH) das die deutsche Umsetzung der VDS (Vorratsdatenspeicherung) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Das die VDS nicht „tot zu kriegen“ oder aus den Köpfen zu bekommen ist verwundert wenig, in Zeiten wo Big-Data angeblich das Geschäftsmodell der Zukunft ist und nicht nur Geheimdienste schleppnetzartig alles speichern was sich bewegt (oder irgendwie vorhanden ist oder generiert werden kann).
Privatsphäre interessiert in diesem Zusammenhang leider oft wenig, die Speicherung von Kommunikationsdaten wird oft mit Terror-Abwehr oder der inneren Sicherheit gerechtfertig.
Netzpolitik.org zitiert die Mitteldeutsche Zeitung, die wiederum aus einem Gutachten der Linkspartei zitiert, so ist eine Speicherung der (Vorrats-)Daten nur zulässig wenn der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt.
Metadaten sind im übrigen laut EUGH nicht weniger Schutzwürdig als Inhalte von Kommunikation (siehe Quelle Netzpolitik).
Was würden wir nur ohne den Europäischen Gerichtshof tun?
Wir würden von unserer eigenen Regierung überwacht während wir kommunizieren. Alles zum Wohle der Bevölkerung? Man kann nicht nicht kommunizieren!
Bleibt die Frage warum und ob Hintergrundinformationen bzgl. der VDS wichtig für die (Medien-)Bildung sind und ob diese Thematik sich bereits in den Lehrplänen wiederfindet? Falls ja, in welchem Umfang wird die Kommunikationsüberwachung durch den Staat (via VDS) im Lehrplan tatsächlich berücksichtigt?
Weitere ausführliche Informationen zur VDS inklusive Chronologie gibt es bei der Wikipedia.
Darüber hinaus sei kurz auf die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung bei der Wikipedia verwiesen, überaus interessant.
Nachtrag: In meinen Lesezeichen habe ich gerade einen älteren NP.org Artikel gefunden. Laut einer Studie des Max-Planck-Institues mit dem Titel „Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?“
Hilft die Vorratsdatenspeicherung „nicht einmal mehr“ bei dem Enkel-Trick (Trickbetrug bei älteren Menschen/Senioren). Diese Studie wurde dem CCC (Chaos-Computer-Club)
Studie: http://vds.brauchts.net/MPI_VDS_Studie.pdf
Nachtrag2: Hui, sehr ausführliche Chronologie mit Quellen/Verlinkungen bei Netzpolitik.org https://netzpolitik.org/2015/chronologie-vds/
Quellen:
Gutachten: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erfüllt Vorgaben des EuGH nicht
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pelagisches_Schleppnetz.jpg
http://www.ccc.de/de/updates/2012/mythos-schutzluecke