Erneut bestätigt der Europäische Gerichtshof (EUGH) das die deutsche Umsetzung der VDS (Vorratsdatenspeicherung) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Erneut bestätigt der Europäische Gerichtshof (EUGH) das die deutsche Umsetzung der VDS (Vorratsdatenspeicherung) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.